§1 Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und/oder Produkte, die von PeKaFit namens Peter Kartmann angeboten werden und sind für den Vertragspartner verbindlich. Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen seitens des Kunden wird hiermit widersprochen, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
1.2 Kunden im Sinne Ziffer 1.1 sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, wobei ein Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dementgegen ist ein Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
1.3 Mit der Auftragserteilung erkennt der Vertragspartner die allgemeinen Geschäftsbedingungen an und erklärt diese gelesen und verstanden zu haben und sie zu akzeptieren.
§2 Persönliche Daten/Datenschutz
2.1 Der Kunde (im folgenden “Auftraggeber” genannt) ist mit der elektronischen Erfassung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einverstanden.
2.2 Daten, die im Rahmen von durch PeKaFit erbrachten Leistungen anfallen (Testergebnisse, angefertigte Protokolle und/oder Gutachten) sowie sonstige schriftliche Ausführungen dürfen durch PeKaFit verwendet werden. Eine eventuelle wissenschaftliche Weiterverarbeitung dieser Informationen zum Zweck der Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten (z.B. Promotion, Kongress-Beiträge o.ä.) ist hiermit eingeschlossen bei zeitgleicher Zusicherung, dass die verwendeten Daten anonymisiert werden.
2.3 Einer Weitergabe dieser Daten an beteiligte Kooperationspartner im Rahmen der Leistungserbringung stimmt der Auftraggeber zu.
2.4 Gegenüber Dritten verpflichtet sich PeKaFit, jegliche Art von Informationen von und über den Kunden vertraulich zu behandeln.
2.5 PeKaFit darf den Auftraggeber in Bezug auf Termine und Leistungen kontaktieren und dabei die vom Auftraggeber angegebenen Telefonnummern und E-Mailadressen nutzen.
§3 Leistungsumfang
3.1 Der Leistungsumfang von PeKaFit ergibt sich insbesondere aus den vertraglich festgehaltenen Bestandteilen sowie aus den auf den Internetseiten von PeKaFit bereitgestellten Informationen.
3.2 Bei den von PeKaFit angebotenen Leistungen handelt es sich weitgehend um Dienstleistungen welche überwiegend die Vermittlung von Fachwissen aus der Sportwissenschaft beinhalten. Dieses Fachwissen wird in mündlicher, schriftlicher und/oder Datenform an den Vertragspartner gegeben.
§4 Vertragsabschluss, Vertragsbeginn, Kündigungsfrist
4.1 Alle Angebote von PeKaFit sind freibleibend, sofern in einem Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch die Auftragsbestätigung seitens PeKaFit wirksam.
4.2 Die Laufzeit der Dienstleistungen Trainingsplanung oder Trainingsbetreuung beginnt zum im Vorgespräch vereinbarten Datum und gilt, sofern nicht anders vereinbart (festgelegte Laufzeit), für die Dauer (Vertragsperiode) von einem Monat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn er nicht vom Vertragspartner mit einer Frist von 2 Wochen vor Ablauf der aktuellen Vertragsperiode gekündigt wird. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung in Schriftform (Brief/Fax/E-Mail).
4.3 PeKaFit wendet sich entschieden gegen jegliche Art von Doping. Wir sind der Meinung, dass sportliche Leistungen auch fair, ohne Einnahme von verbotenen Substanzen, möglich sind. Aus diesem Grund werden wir niemals einen Sportler zum Gebrauch dieser Mittel auffordern, animieren, sie ihm zur Verfügung stellen oder sie ihm selbst verabreichen. Sollte ein von uns betreuter Sportler nachweislich des Dopings überführt werden, wird der Vertrag über die Trainingsplanerstellung oder Trainingsbetreuung einseitig fristlos gekündigt.
§5 Terminvereinbarungen
5.1 Termine werden entweder schriftlich (per E-Mail) vereinbart oder im Rahmen eines Telefonats. Telefonisch vereinbarte Termine müssen nicht zusätzlich schriftlich bestätigt werden.
5.2Vereinbarte Termine sind verbindlich.
5.3 Änderungen oder Absagen von Terminen sind bis drei Werktage vorher per E-Mail oder Telefon möglich. Maßgeblich ist der Eingang der E-Mail bzw. der Erhalt des Telefonanrufs. Danach ist eine Änderung oder Absage nur noch per Telefon bis maximal 48 Stunden vorher möglich.
5.4 Termine, die vom Auftraggeber weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder geändert werden, verfallen zu Lasten des Kunden. Das vereinbarte Honorar wird fällig. Gleiches gilt bei durch den Auftraggeber verschuldetem Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin. Das Nichtverschulden hat der Auftraggeber zu beweisen.
§6 Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf den Internetseiten von PeKaFit ausgewiesenen Preise.
6.2 Bei einem individuellen Leistungspaket können davon abweichende Preise mit dem Auftraggeber vereinbart werden.
6.3 Sonstige Aufwendungen, die im Rahmen der Leistungserbringung für PeKaFit entstehen (z.B. Reisekosten oder Eintrittsgelder) werden vom Vertragspartner getragen.
6.4 Sämtliche Zahlungen sind, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, sofort nach Leistungserbringung seitens PeKaFit ohne Abzug fällig.
6.5 Die Zahlung erfolgt entweder in bar oder per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto. Bei Rechnungsstellung ist der Betrag innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
6.6 Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich und wird entweder sofort ausgegeben oder schriftlich per Post bzw. E-Mail an den Auftraggeber versandt.
6.7 Abweichend zu 6.5. kann die Fälligkeit der Vergütung durch die Angabe eines entsprechenden Datums bzw. Zahlungsintervalls (z.B. monatliche Ratenzahlung) innerhalbder Rechnung bestimmt werden.
6.8 Bei Zahlungsverzug besteht seitens PeKaFit ein außerordentliches Kündigungsrecht.
§7 Rechte und Pflichten von PeKaFit
7.1 PeKaFit hat das Recht, die Inhalte der Angebote zu verändern, Leistungen zu streichen oder zu ergänzen sowie den Internetauftritt zu aktualisieren.
7.2 PeKaFit ist berechtigt, Leistungen für den Auftraggeber zu unterbrechen, wenn dieser gegen Bestandteile von §8 der AGB’s verstößt.
7.3 PeKaFit gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Leistungen. Dem Teilnehmer ist jedoch bekannt, das es nach dem Stand der Technik sowohl der medizinischen Geräte sowie der Übertragungstechniken der Geräte als auch des Internets nicht möglich ist Ausfälle gänzlich auszuschließen.
§8. Rechte und Pflichten des Teilnehmers
8.1 Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur Erfüllung des Auftrages erforderlich ist.
8.2 Der Auftraggeber versichert, dass er die persönlichen Daten ausschließlich der Wahrheit entsprechend angibt.
8.3 Der Auftraggeber stellt PeKaFit von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Kunden oder sonstige Dritte aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers oder aus der Verletzung von Rechten Dritter des Auftraggebers gegenüber PeKaFit geltend machen, einschließlich der Kosten für die notwendige Rechtsverteidigung, Gerichts- und gesetzliche Anwaltskosten.
8.4 Der Auftraggeber darf die aus dieser Dienstleistung erlangten Informationen, Materialen und oder Daten ausschließlich für sich selbst nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
8.5 Der Auftraggeber versichert mit dem Zustandekommen eines Vertrages, dass er vollkommen gesund und sportlich belastbar ist. Gesundheitliche Einschränkungen sind PeKaFit unaufgefordert mitzuteilen bzw. auf dem Anamnesebogen zu nennen. Im Zusammenhang mit den Dienstleistungen Trainingsplanung/Trainingsbetreuung, Leistungsdiagnostik und Sitzpositionsoptimierung ist der Auftraggeber verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, körperliche Besonderheiten und Merkmale, die von Bedeutung sind, im Eingangsgespräch offen zu legen. PeKaFit behält sich vor, im Zweifelsfall Leistungen erst dann zu erbringen, nachdem eine sportmedizinische Untersuchung erfolgt ist, welche eine Sporttauglichkeit in der vom Auftraggeber genannten Zielstellung bescheinigt. Die Kosten einer solchen ärztlichen Untersuchung hat der Auftraggeber zu tragen.
8.6 Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung beeinträchtigen könnte.
8.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich, E-Mails und andere Nachrichten vertraulich zu behandeln und diese nicht ohne Zustimmung ihres Urhebers Dritten zugänglich zu machen. Gleiches gilt für Namen, Telefon- und Faxnummern, Wohn-, E-Mail-Adressen und/oder URLs (Internet-Adressen).
§9 Haftungsausschluss
9.1 PeKaFit schließt gegenüber dem Auftraggeber jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seitens PeKaFit beruht.
9.2 Nimmt der Auftraggeber die Leistung von Kooperationspartnern oder anderen von PeKaFit vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Gefahr.
9.3 PeKaFit empfiehlt dem Auftraggeber sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings auftreten können, zu versichern.
9.4 Der Auftraggeber erkennt die Hausordnung von PeKaFit an und hält sich an die Sicherheitsanweisungen des Personals. Für gesundheitliche Schäden, die durch grobes, regelwidriges Verhalten und/oder Missachtung der Trainingsanweisungen oder Hinweise zur Gerätenutzung entstehen, übernimmt PeKaFit keine Haftung.
9.5 Schäden, die der Auftraggeber in den Räumlichkeiten oder am Inventar von PeKaFit verursacht, sind vom ihm zu ersetzen. PeKaFit behält sich das Recht auf sofortigen bzw. vorzeitigen Abbruch der Dienstleistung bei grobem Fehlverhalten des Auftraggebers während des Trainings bzw. der Dienstleistung vor. Für die vom Auftraggeber abgelegten Kleidungsstücke, Wertgegenstände oder Geld während seines Aufenthalts in den Räumlichkeiten von PeKaFit übernimmt PeKaFit keine Haftung.
§10 Salvatorische Klausel
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden, Änderungen werden dem Auftraggeber spätestens 4 Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht, so gelten die geänderten Bedingungen. Im Falle des Widerspruchs ist PeKaFit zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmung des Vertrages oder der AGB bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem Zweck der Bestimmung entsprechende oder nahe kommende Ersatzbestimmung. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
§11 Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt deutschem Recht. Der Gerichtstand ist Aschaffenburg.
Stand Januar 2013